Innovative Technologien und stetige Verbesserung liegen uns bei MDC Power in den Genen. Weil wir uns intensiv mit Themen der Zukunft beschäftigen, haben wir uns herausfordernde Ziele gesetzt. Und freuen uns, bereits erste Erfolge vorweisen zu können. So sind etwa Digitalisierung von Prozessen und Nachhaltigkeit der Produktion wichtige Themen für uns. Eines unserer großen Ziele, die CO2-neutrale Produktion, haben wir bereits erreicht. Unser Werk wird komplett mit Grünstrom versorgt, von dem wir seit 2023 einen Teil mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage selbst herstellen.

 

ALLE STELLSCHRAUBEN NUTZEN

Damit wir unsere Ziele erreichen, überprüfen wir alle Bereiche des Unternehmens auf Verbesserungsmöglichkeiten. Erste Meilensteine konnten wir bereits erreichen.

Durch die Digitalisierung interner Prozesse, etwa der Urlaubsverwaltung oder der Schichtplanung, arbeiten wir nicht nur effizienter, sondern sparen bereits heute große Mengen Papier. Erwünschter Nebeneffekt: Mit der Digitalisierung sind die Planungen auch einfacher und übersichtlicher für alle geworden.

Doch erste Erfolge gibt es an vielen Stellen: Die flächendeckende Umstellung auf LED-Beleuchtung etwa spart jährlich 3.000 MWh Strom. Mit Energierückgewinnung decken wir schon einen Teil des Strombedarfs im Prüfbereich.

Wenn es darum geht, die Produktion nachhaltiger und effizienter zu gestalten, wirken alle mit – auch unsere Auszubildenden. Sie engagieren sich zum Beispiel, indem sie von der IHK als Energiescouts geschult werden und dieses Wissen in den Betriebsalltag einbringen.

Menschenrechte in der Lieferkette

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Die Achtung von Menschenrechten ist für Mercedes-Benz ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Es ist unser Anspruch und Ziel, dass die Menschenrechte in allen unseren Konzerngesellschaften eingehalten werden und auch bei unseren Lieferanten Beachtung finden.

Wir wollen, dass in unseren Produkten nur Rohstoffe und Materialien enthalten sind, die ohne Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards abgebaut und produziert wurden.

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Am 1. Januar 2024 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft - und damit auch bei der MDC Power GmbH. 

Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

Die "Grundsatzerklärung für Soziale Verantwortung und Menschenrechte" dient als verbindliche Grundlage für die Implementierung menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb der Mercedes-Benz Group. Die Grundsatzerklärung ist für alle Führungskräfte und Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group weltweit verbindlich. Die Mercedes-Benz Group verpflichtet sich in der Grundsatzerklärung weltweit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit  und ihrer Geschäftsbeziehungen vorzubeugen, solche zu minimieren, oder, soweit möglich zu beenden. Die Erklärung ergänzt und konkretisiert die Anforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte aus unserer Verhaltensrichtlinie.

Die Grundsatzerklärung und weitere Informationen zum Lieferkettengesetz sind unter folgenden Links abrufbar:

Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte

Das Lieferkettengesetz in der Mercedes-Benz Group AG

Zur nachhaltigen Steuerung unserer Lieferkette setzen wir vielfältige Maßnahmen und Konzepte ein. Hierzu gehören verschiedene Lieferanten-Screenings, risikobasierte Due-Diligence-Analysen und Nachhaltigkeitstrainigs für Lieferanten. Neben der Einhaltung sozialer Standards und Umweltauflagen erreichen wir damit auch eine höhere Transparenz in der Lieferkette.

Unternehmen sind verpflichtet einen Beschwerdemechanismus für Hinweisgebern bei potenziellen Verstößen gegen den Anforderungen des Gesetzes einzurichten. Hierfür steht das Hinweisgebersystem BPO (Business & People Protection Office) unter folgendem Link  zur Verfügung:

Hinweisgebersystem Business & People Protection Office (BPO)

Gleichberechtigte Besetzung von Führungspositionen der MDC Power GmbH

Die gezielte Förderung von Frauen ist ein Handlungsschwerpunkt im Diversity, Equity & Inclusion Management. Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst soll mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt geschaffen und der Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Geschäftsführung für den Frauenanteil in beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung bestimmt. Demgemäß hat die Geschäftsführung der MDC Power GmbH im Jahr 2024, nach Zustimmung und Legitimation des Shareholder Committees, Ziele für die ersten ihr nachgeordneten Führungsebenen festgelegt. Jeweils bis zum 31.12.2025 sollen für die Führungsebene Senior Manager mindestens 13 % und für die Führungsebene Manager mindestens 23 % erreicht werden. Für die Geschäftsführungsebene wird weiterhin die Zielgröße von 0 % beibehalten.

Der zum 31.12.2025 aus zwei Mitgliedern bestehenden Geschäftsführung der MDC Power GmbH gehörte eine Frau an; der Frauenanteil in der Geschäftsführung betrug zu diesem Zeitpunkt damit 50 %.

Zum 31.12.2025 besteht die erste Managementebene der MDC Power GmbH unterhalb der Geschäftsführung aus 7 Führungskräften, davon 1 Frau, entsprechend einem prozentualen Frauenanteil von 14.3 %. Auf der zweiten Managementebene der MDC Power GmbH unterhalb der Geschäftsführung sind zum 31. 12.2025 5 von insgesamt 21 Führungskräften Frauen, entsprechend 23,8 %.

Die Gesellschafterversammlung der MDC Power GmbH hat für die Geschäftsführung bei einem Frauenanteil im Zeitpunkt der Beschlussfassung am 28.11.2025 von 50 % eine Frauenzielquote von 50 % (eine Frau von insgesamt zwei Geschäftsführern) und eine Frist für deren Erreichung bis zum 31.12.2030 bestimmt.


Auf der Grundlage der Annahme einer gleichbleibenden Gesamtzahl von zwei Geschäftsführern zum 31.12.2030 ergibt sich aus der gesetzten Zielquote von 50 % eine Zielgröße von einer Frau in der Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung der MDC Power GmbH hat ihrerseits mit Beschluss vom 28.11.2025 bei einem Frauenanteil zum Zeitpunkt der Beschlussfassung von 12,5 % (1 Frau von insgesamt 8 Führungskräften) auf der ersten Führungsebene und 23,8 % (5 Frauen von insgesamt 21 Führungskräften) auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung als Zielgröße für deren Frauenanteil 12,5 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung als Zielgröße für deren Frauenanteil 24 % sowie eine Frist für deren Erreichung bis zum 31.12.2030 bestimmt.


Auf der Grundlage der Annahme einer Gesamtzahl von acht Führungskräften der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung zum 31.12.2030 ergibt sich aus der Zielquote von 12,5 % die Zielgröße von einer Frau.

Auf der Grundlage der Annahme einer Gesamtzahl von 21 Führungskräften der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung zum 31.12.2030 ergibt sich aus der Zielquote von 24 % die Zielgröße von sechs Frauen.

Anfahrt und
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+49-(0) 3635-481-7104


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